Kreishandwerkerschaft Herne Castrop-Rauxel

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Energieberater

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Qualifizierte Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerbes sowie Schornsteinfeger, die über eine Fortbildung im energiesparenden Bauen verfügen, dürfen Gebäudeenergieausweise nach der novellierten Energiesparverordnung ausstellen.

Ausstellungsberechtigt sind nun Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Installateure und Heizungsbauer, Stukkateure, Elektrotechniker, Tischler, Maler und Lackierer, Estrichleger, Ofen und Luftheizungsbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Kälteanlagenbauer, Klempner, Metallbauer, Rolladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter, Glaser, Steinmetze und Steinbildhauer sowie Parkettleger.

Damit wird die Leistungsfähigkeit der entsprechend fortgebildeten Handwerker anerkannt und gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können.

Der Gebäudeenergieausweis wird ab dem 1. Juni 2008 zeitlich gestaffelt für alle vermieteten Wohngebäude und beim Verkauf Pflicht. Er zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf und gibt in Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Unter nachfolgenden Grafiklink (Pdf) erhalten sie eine Liste der bisher anerkannten Betriebe:

 
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