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Qualifizierte Handwerker aus den Bereichen des Bau-
Ausstellungsberechtigt sind nun Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Wärme-
Damit wird die Leistungsfähigkeit der entsprechend fortgebildeten Handwerker anerkannt und gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können.
Der Gebäudeenergieausweis wird ab dem 1. Juni 2008 zeitlich gestaffelt für alle vermieteten Wohngebäude und beim Verkauf Pflicht. Er zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf und gibt in Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften. ![]()